Ausgewertet werden die aktuellen Bewohner der Langzeit- und Kurzzeitpflege. Die Liste kann für die einzelnen Wohnbereiche oder für die gesamte Einrichtung ausgegeben werden.
Hier werden die Getränke gelistet, die zusätzlich zu den Mahlzeiten bereitgestellt werden sollen. Der Kaffee zum Frühstück ist also nicht gemeint.