Auf unsere Anfrage haben wir von DAS folgendes erfahren:
„In Kürze soll das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz in Kraft treten, mit dem die Frist gemäß § 114b SGB XI zur erstmaligen Übermittlung von Indikatorendaten an die Datenauswertungsstelle ohne Veröffentlichung bis zum 31.12.2020 verlängert wird. Für alle vollstationären Pflegeeinrichtungen wird damit Entlastung geschaffen, um sich auf die Bewältigung der Corona-Krise konzentrieren zu können.“